AGB

1. Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der ateldis GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Gegenbestätigungen des Käufers und der Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.1 Angebot und Vertragsabschluß:
Die Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind nur verbindlich, soweit sie bestätigt oder ihnen durch Übersendung der Ware nachgekommen wird, mündliche Nebenabreden nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Kauf: Eigentumsvorbehalt, Eigentum an ausgetauschten Gegenständen

2.1 Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ateldis GmbH, sofern der Kunde Kaufmann ist, bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Ziffer 3.2 bleibt unberührt. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die der ateldis GmbH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird ateldis GmbH auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

2.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Weiterveräußerung untersagt. Gehört es zu dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Käufers, unsere Liefergegenstände an Dritte weiterzuveräußern, so ist der Käufer berechtigt, unsere Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Im Falle der erlaubten oder auch unerlaubten Veräußerung des Liefergegenstandes tritt uns der Käufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturenbetrages (einschl. MWSt.) ab, die ihm aus Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer den Liefergegenstand berechtigt weiterveräußert und seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere nicht im Zahlungsverzug ist.

2.3 Bei Pfändung, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter, hat der Kunde ateldis GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.

2.4 Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ateldis GmbH zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt von ateldis GmbH; in diesen Handlungen oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch ateldis GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, ateldis GmbH hätte dies ausdrücklich erklärt.

2.5 Tauscht ateldis GmbH zur Durchführung eines Auftrages des Kunden Gegenstände aus, geht mit dem Austausch das Eigentum an den zurückgenommenen Gegenständen auf ateldis GmbH und das Eigentum an den statt dessen gelieferten Gegenständen mit der Erfüllung der ateldis GmbH gegen den Kunden zustehenden Ansprüchen auf den Kunden über.

3. Software: Softwareüberlassung, Nutzungsrechte

3.1 Software wird in maschinenlesbarer Form geliefert. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes ist ausgeschlossen.

3.2 Software wird dem Kunden lediglich zur Nutzung überlassen (Lizenz). Nach Maßgabe des Vertrages erhält der Kunde auf Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen diese Lizenz entweder unbefristet gegen Einmalzahlung oder zeitlich befristet gegen laufendes Entgelt.

3.3 Dem Kunden steht das nicht ausschließliche Recht zu, die ihm vertragsgemäß überlassene Software zusammen mit dem jeweiligen Kauf- und Mietgegenstand, soweit vorhanden, in dem Umfang zu nutzen, wie dies vereinbart ist bzw. wie dies nach der Verkehrssitte üblich ist. Wird die Software in einem Netzwerk installiert, so ist für jeden Nutzer eine Lizenz zu erwerben. Bei Datenträgern, die mehrere Softwareprodukte enthalten, wird der Kunde nur die ihm im Vertrag lizenzierte Software nutzen.

3.4 Der Kunde wird zeitlich unbegrenzt dafür sorgen, dass die Software einschließlich der Vervielfältigungen und Dokumentationen auch in bearbeiteten, erweiterten oder geänderten Fassungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ateldis GmbH Dritten nicht bekannt werden. Bei einer zulässigen Weitergabe an Dritte, verpflichtet sich der Kunde dem Dritten die Einhaltung der Ziff. 3 dieses Vertrages aufzuerlegen. Der Kunde wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ateldis GmbH Software vervielfältigen oder ändern. Er wird die Softwareprodukte nicht zurückentwickeln oder -übersetzen und keine Programmteile herauslösen. Er wird alphanumerische Kennungen, Markenzeichen und Urheberrechtsvermerke nicht entfernen. Bei erlaubter Vervielfältigung wird er sie unverändert mitvervielfältigen, alle Kopien mit einer fortlaufenden Nummer versehen, aus der auch die Softwareseriennummern zu entnehmen sind, und über den Verbleib aller Kopien Aufzeichnungen führen, die ateldis GmbH auf Wunsch einsehen kann. Der Kunde darf von jedem Softwareprodukt eine Sicherungskopie erstellen.

3.5 Die §§ 69a ff UrhG bleiben unberührt.

3.6 Für Standardsoftware stellt ateldis GmbH die entsprechenden Softwarebeschreibungen z.B. für Leistungsmerkmale, spezielle Funktionen, Hardware- und Softwarevoraussetzungen, Installationserfordernisse, Einsatzbedingungen und Bedienung (im Folgenden: Spezifikation), zur Verfügung. Diese können auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden.

3.7 Jeder ergänzende Programmcode (z.B. Patch), der dem Kunden im Rahmen einer Serviceleistung oder Nacherfüllung zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil der jeweils überlassenen Software betrachtet und unterliegt den Bedingungen dieses Vertrages, sofern im Einzelfalle nichts Abweichendes vereinbart wurde.

3.8 Mit Lieferung von Hochrüstversionen einer Software erlöschen die Nutzungsrechte an den ersetzten Versionen. Vorhandene Kopien sind vom Kunden entweder gegen Nachweis zu vernichten oder an ateldis GmbH zurückzugeben.

3.9 Die Software ist sowohl durch Urheberrechtsgesetze als auch internationale Urheberrechtsverträge sowie durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt.

4. Reparaturbedingungen

4.1 Auftragserteilung:
Reparaturaufträge (Instandsetzung, Wartung, Austausch von Teilen) werden unter Zugrundelegung dieser Bedingungen durchgeführt. Änderungen und Erweiterungen in Auftrag gegebener Arbeiten können auch mündlich vereinbart werden; auch hierfür gelten diese Bedingungen.

4.2 Kostenvoranschlag:
Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages. In diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. ateldis GmbH ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so darf der Gesamtpreis für die Durchführung des Auftrages nicht mehr als 20 % und darüber hinaus nur mit Zustimmung des Kunden überschritten werden.

4.3 Fertigstellung:
Der Auftragnehmer ist bemüht, die Reparatur schnellstmöglich durchzuführen. Verzögert sich die Fertigstellung infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen, durch Streiks, Aussperrungen, Ausbleiben von Fachkräften oder von Zulieferungen von Ersatzteilen oder aus ähnlichen Gründen, besteht keine Verpflichtung zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzgerätes oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Ersatzgerätes.

4.4 Berechnung des Auftrages:
In der Rechnung werden die Preise oder Preisfaktoren für jede Arbeitsleistung, für verwendete Ersatzteile und Materialien sowie für An- und Abfahrtskosten ausgewiesen. Ein- und Rücksendung von Geräten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Wünscht der Kunde Abholung oder Zustellung des Gerätes, erfolgt dies ebenfalls auf seine Rechnung und Gefahr.

4.5 Zahlung:
Zahlungen sind bei Abnahme des Gerätes, spätestens jedoch nach Aushändigung oder Übersendung der Rechnung - ohne Abzug - zu leisten. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten. ateldis GmbH ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

4.6 Pfandrecht und Verwertung:
ateldis GmbH steht wegen ihrer Forderung aus dem Reparaturauftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrages in ihren Besitz gelangten Gerätes zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Holt der Kunde den Auftragsgegenstand nach Mitteilung der Fertigstellung nicht ab und/oder erfolgt keine Zahlung des Auftrages, ist ateldis GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Pfandverwertung berechtigt, um aus dem Verwertungserlös ihre Aufwendungen zu befriedigen. Für die Pfandverkaufsandrohung genügt die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung an die letzte und bekannte Anschrift des Kunden, soweit eine etwa neue Anschrift durch Auskunft des Einwohnermeldeamtes nicht festgestellt werden kann.

4.7 Sachmängel:
Daraus ergebende Leistungen richten sich nach Ziff. 12.

4.8 Eigentumsvorbehalt und ersetzte Teile:
An allen eingebauten Zubehör-, Ersatz- und Austauschteilen behält ateldis GmbH sich bis zur vollständigen Zahlung das Eigentum vor; im Übrigen gelten die Ausführungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4.9 Sonstiges:
Es gelten die Ausführen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4.10 Datensicherung:
Der Käufer ist zur Sicherung der von ihm auf den Liefergegenstand aufgespielten Daten durch Überspielung auf externe Datenträger verpflichtet. Anderenfalls haften wir nicht für die Wiederbeschaffung von Daten.

5. Fristen für Lieferungen; Verzug

5.1 Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn ateldis GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.

5.2 Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.

5.3 Kommt ateldis GmbH in Verzug, kann der Kunde - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Kaufpreises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Betrifft die Verspätung Mietgegenstände, gelten anstelle der Beträge von 0,5 % des Kaufpreises und 5 % des Kaufpreises die Beträge von 25 % der Monatsmiete und 2,5 Monatsmieten. Betrifft die Verspätung Software, für deren Überlassung ein gesonderter Preis vereinbart ist oder Dienstleistungen, gilt das Vorstehende sinngemäß. Kann der Kunde Lieferungen teilweise nicht rechtzeitig im vereinbarten Leistungsumfang in Betrieb nehmen, ermäßigt sich der Entschädigungsanspruch entsprechend.

5.4 Sowohl Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadenersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Ziff. 5.3 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer ateldis GmbH etwa gesetzten Nachfrist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von ateldis GmbH zu vertreten ist.

5.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

5.6 Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von ateldis GmbH innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt, weiter auf der Lieferung besteht und/oder welche der ihm zustehenden Ansprüche bzw. Rechte er geltend macht.

6. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

6.1 Sie können Ihre Bestellung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Warenlieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware an ateldis GmbH

6.2 Im Falle des Widerrufes sind Sie zur Rücksendung der erhaltenen Ware verpflichtet. Wir erstatten dann bereits auf die Warenlieferung getätigte Zahlungen.

6.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Bestellungen:
A) von Waren, die nach Ihren besonderen Wünschen angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
B) von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger entsiegelt worden sind.

6.4 Wir behalten uns Ersatzansprüche für den Fall der schuldhaften Beschädigung oder Zerstörung durch den Käufer nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 357 Abs. 3 BGB) vor.

6.5 Bitte senden Sie uns die Waren unter Beifügung der Original-Rechnung zurück. Die Porto-Kosten für die Rücksendung von bestellten Waren übernehmen Sie, wenn ihr Wert einen Betrag von 40,- Euro unterschreitet, es sei denn, die Ware ist fehlerhaft oder falsch geliefert.

7. Gefahrübergang

7.1 Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Kunden über:
- bei Lieferung ohne Aufstellung, Montage oder Einrichtung, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden Lieferungen von ateldis GmbH gegen die üblichen Transportrisiken versichert;
- bei Lieferungen mit Aufstellung, Montage oder Einrichtung am Tage der Übernahme im eigenen Betrieb.

7.2 Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung, Montage oder Einrichtung, die Übernahme im eigenen Betrieb aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Kunde aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Kunden über.

8. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Preisanpassung

8.1 Der Kaufpreis, der Einrichtungspreis und andere nicht laufend zu zahlende Preise werden unverzüglich fällig, nachdem die Lieferung oder Leistung erbracht und die Rechnung dem Kunden zugegangen ist. Ist der Kaufpreis einschl. Einrichtungspreis höher als EUR 50.000,-- und die vereinbarte Lieferfrist längstens drei Monate, so werden je 30 % bei Vertragsabschluß, der Rest bei Übergabe fällig. Ist jedoch der Kaufpreis einschl. Einrichtungspreis höher als EUR 50.000,-- und die vereinbarte Lieferfrist länger als 3 Monate, werden je 30 % bei Vertragsabschluß, bei Ablauf des ersten Drittels der Lieferfrist und bei Ablauf des zweiten Drittels der Lieferfrist, der Rest bei Übergabe fällig.

8.2 Der Mietpreis, der Softwareüberlassungspreis und andere laufend zu zahlende Preise, wie z.B. für Dienstleistungen, sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, als Betriebsbereitschaft des Systems - hat ateldis GmbH das Einrichten nicht übernommen, ab Lieferung bzw. ab Vertragsbeginn für den Rest des laufenden Kalendervierteljahres und dann vierteljährlich im voraus zu zahlen. Für die Berechnung der anteiligen Preise gelten für den Monat grundsätzlich 30 Kalendertage.

8.3 Sofern keine Pauschalpreise vereinbart sind, berechnet ateldis GmbH ihre Leistungen nach Aufwand an Arbeitszeit, Reise- und Wartezeit zu ihren jeweils gültigen Listenpreisen. Bei Berechnung nach Stunden- oder Monatsverrechnungssätzen werden begonnene Einsatzstunden oder Monate zum anteiligen Verrechnungssatz berechnet. Für Leistungen, die außerhalb der bei ateldis GmbH üblichen Arbeitszeit zu erbringen sind, gelten besondere Sätze. Der Kunde erstattet Nebenkosten, z.B. für Telefon, Kosten für notwendige Reisen und etwa notwendige auswärtige Übernachtungen.

8.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von fälligen Zahlungen nur berechtigt, wenn ateldis GmbH ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, oder wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8.5 Werden zum Ausgleich von Personal- und/oder sonstigen Kostensteigerungen die bei ateldis GmbH üblichen listenmäßigen Mietpreise oder laufend zu zahlenden Preise für Software oder Dienstleistungen erhöht, so kann ateldis GmbH die noch nicht fälligen Preise dieses Vertrages entsprechend erhöhen, soweit sie von der Kostensteigerung betroffen sind.

9. Preisstellung
Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Rampe.

10. Geheimhaltung, Datenschutz

10.1 ateldis GmbH und der Kunde werden alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt und die ihnen als vertraulich bezeichnet werden, gegenüber Dritten vertraulich behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. ateldis GmbH und der Kunde werden ihren von diesem Vertrag betroffenen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtung auferlegen.

10.2 Soweit personenbezogene Daten gespeichert oder sonst verarbeitet werden, wird ateldis GmbH Weisungen des Kunden beachten und die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung der Daten gegen Missbrauch treffen. Diese Pflichten bleiben auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

11. Entgegennahme
Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

12. Sachmängel

12.1 Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl von ateldis GmbH unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist - ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer - einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

12.2 Software ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang im Wesentlichen die vereinbarte Beschaffenheit hat, die in der Spezifikation abschließend beschrieben ist.

12.3 Sachmängelansprüche verjähren gemäß den gesetzlichen Vorschriften; wenn der Kunde Kaufmann ist, verjähren diese in 12 Monaten bei Neuwaren, in 0 Monaten bei Gebrauchtgegenständen. Die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang gem. Ziff. 7. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. Die Regelungen über Ablaufhemmung oder Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Mängelrügen gem. §§ 378, 381 (2) HGB haben schriftlich zu erfolgen. ateldis GmbH erhält vom Kunden alle für die Beseitigung von Softwarefehlern benötigten Unterlagen und Informationen. Softwarefehler müssen reproduzierbar sein.

12.4 Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist ateldis GmbH berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

12.5 Soweit gesetzlich zulässig ist ateldis GmbH zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.

12.6 Bei Softwarefehlern leistet ateldis GmbH Nacherfüllung durch Überlassung eines neuen Softwareausgabebestandes der gelieferten Softwareversion sobald dieser bei ateldis GmbH vorhanden ist.

12.7 Schlägt die 3. Nacherfüllung fehl, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Kunde nicht verlangen.

12.8 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Gleiches gilt, wenn die Software nicht gemäß den jeweils geltenden Installationserfordernissen eingesetzt oder nicht gemäß den jeweils geltenden Einsatzbedingungen genutzt wird. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

12.9 ateldis GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Softwarefunktionen den Anforderungen des Kunden genügen, dass Softwareprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten, dass diese ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler beseitigt werden können.

12.10 Mängelansprüche bestehen nicht bezüglich der Güte und Eignung der vom Kunden beigestellten Gegenstände und Materialien. Dieses gilt gleichermaßen für mangelhafte Arbeiten des vom Kunden beigestellten Personals, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auf fehlerhafte Anweisungen oder die Verletzung der Aufsichtspflicht von ateldis GmbH zurückzuführen ist.

12.11 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- oder Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

12.12 Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen Ziff. 15. (Haftung von ateldis GmbH). Weitergehende oder andere als die in dieser Ziff. 12 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen ateldis GmbH und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

13. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel

13.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist ateldis GmbH verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von ateldis GmbH erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haftet ateldis GmbH gegenüber dem Kunden innerhalb der in Ziff. 12.3 bestimmten Frist wie folgt:
A) ateldis GmbH wird nach ihrer Wahl auf ihre Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder austauschen. Ist die ateldis GmbH nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
B) Die Pflicht von ateldis GmbH zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Ziff. 15.
C) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von ateldis GmbH bestehen nur, soweit der Kunde ateldis GmbH über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und ateldis GmbH alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

13.2 Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.

13.3 Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von ateldis GmbH nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von ateldis GmbH gelieferten Produkten eingesetzt wird.

13.4 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Ziff. 13.1 A) geregelten Ansprüche des Kunden im Übrigen die Bestimmungen der Ziff. 12 Nr. 4, 5 und Nr. 11 entsprechend.

13.5 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen der Ziff. 12 entsprechend.

13.6 Weitergehende oder andere als die in dieser Ziff. 13 geregelten Ansprüche gegen ateldis GmbH und ihren Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

14. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung

14.1 Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass ateldis GmbH die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

14.2 Bei vorübergehender Unmöglichkeit kommt Ziff. 5 (Fristen für Lieferungen; Verzug) zur Anwendung.

14.3 Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Ziff. 5.2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb von ateldis GmbH erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht ateldis GmbH das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will ateldis GmbH von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

15. Haftung der ateldis GmbH

15.1 ateldis GmbH haftet für einen von ihr zu vertretenden Personenschaden unbeschränkt.

15.2 Weitergehende Schadens- und Aufwendungs-ersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

15.3 Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels gehaftet wird.

15.4 Sofern dem Kunden nach dieser Ziffer Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gem. Ziff. 11.3. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

15.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

16. Selbstbelieferungsvorbehalt
Ist die versprochene Leistung nicht verfügbar, weil ateldis GmbH von ihren Unterlieferanten nicht beliefert wurde und der Vorrat von ateldis GmbH an den betreffenden Leistungsgegenständen erschöpft ist, ist ateldis GmbH berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen. Ist die Erbringung einer preislich und qualitativ mindestens gleichwertigen Leistung nicht möglich, so kann ateldis GmbH sich vom Vertrag lösen und braucht die versprochene Leistung nicht zu erbringen. ateldis GmbH verpflichtet sich für diesen Fall, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eine gegebenenfalls bereits geleistete Zahlung des Kunden unverzüglich zurückzuerstatten.

17. Ausfuhrgenehmigungen, Nebenabreden, Übertrag vertraglicher Rechte und Pflichten, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

17.1 Die Ausfuhr der Vertragsgegenstände und Unterlagen kann - z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes - der Genehmigungspflicht unterliegen (siehe auch Hinweise in den Lieferscheinen und Rechnungen).

17.2 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

17.3 ateldis GmbH kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten übertragen. Die Übertragung wird nicht wirksam, wenn der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung schriftlich widerspricht; hierauf wird ateldis GmbH in der Mitteilung hinweisen.

17.4 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer ergänzungsbedürftigen Lücke.

17.5 Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, der Geschäftssitz der ateldis GmbH.

Stand 03 / 2010